Allgemeine Geschäftsbedingungen der HofKitchen
Stand: 03/2021
- Geltungsbereich
Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der HofKitchen. Mit der verbindlichen Buchung gemäß nachstehend Ziffer 2. bestätigen Sie dass Sie von diesen Vertragsbedingungen Kenntnis genommen haben und deren Geltung zustimmen. Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Vertragsbedingungen gelten nur, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.
- Vertragsschluss
Soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, sind Leistungsangebote der HofKitchen freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der Annahme durch uns. Ein bindender Vertrag über die Leistungserbringung kommt erst zu Stande, wenn wir Ihre auf ein konkretes Angebot bezogene verbindliche Buchungsanfrage ausdrücklich annehmen und damit Ihre Buchung bestätigen.
- Leistungsumfang
- Der Leitungsumfang (z.B. Raumnutzung, Speisen, Getränke und Service) der HofKitchen ergibt sich aus dem Ihrer Buchungsanfrage zu Grunde liegenden schriftlichen Angebot der HofKitchen. Davon abweichende Leistungen sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn diese unter Bezugnahme auf das Angebot der HofKitchen ausdrücklich schriftlich durch uns bestätigt wurden.
- Veranstaltungsort: Das Nutzungsrecht der im Angebot definierten Räumlichkeiten der HofKitchen ist auf die Dauer und den Zweck der Veranstaltung begrenzt. Eine Veränderung bzw. Dekoration der HofKitchen ist nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung gestattet.
In der HofKitchen ist das Rauchen nicht gestattet. Auf der Terrasse kann geraucht werden. Es stehen hierfür Aschenbecher zur Verfügung. Die Nutzung der Flächen außerhalb der angemieteten Räumlichkeiten, inklusive Terrasse und ausgewiesenen Gartenanteil, ist untersagt. Dies dient zur eigenen Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer, da wir ein laufender landwirtschaftlicher Betrieb, mit herumstehenden potenziell gefährlichen Geräten und Maschinen sind. Die Benutzung des ausgewiesenen Spielplatzes ist nicht gestattet. Eltern haften für Ihre Kinder. Das Hausrecht der HofKitchen bleibt unberührt, Weisungen der HofKitchen und unserer Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
- Teilnehmerzahl: Die finale Zahl an Personen, die an Ihrer Veranstaltung teilnehmen, ist der HofKitchen bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Weicht diese Zahl um mehr als 10% von der unserem Angebot zu Grunde gelegten Teilnehmerzahl ab, steht es uns frei, eine Anpassung der im Angebot zu Grunde gelegten Teilnehmerzahl abzulehnen.
3.3 Getränke und Speisen dürfen ausschließlich , wenn nicht anders im Angebot vereinbart, von der HofKitchen bezogen werden. Die HofKitchen ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die im Angebot aufgeführten Produkte gegen gleichwertige auszutauschen, sofern die ursprünglich vereinbarten Zutaten nicht verfügbar sind, die Austauschprodukte mindestens gleichwertig sind, der vertraglich vereinbarten Leistung in ihrem Qualitätsniveau und Beschaffenheit entsprechen und der Austausch zumutbar ist. Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten der HofKitchen ist nicht gestattet.
- Service: Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist eine Beschäftigung von Drittanbietern (z.B. Service, Catering oder Reinigung) in den Räumlichkeiten der HofKitchen nicht gestattet.
- Preise, Anzahlung und Bezahlung
- Preise: Die vereinbarten Preise sind in Euro inklusive der gesetzlich anfallenden Mehrwertsteuer zu verstehen. Es gilt der zum Datum der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer- satz.
- Anzahlung: Soweit nicht ausdrücklich etwas abweichendes vereinbart wird, verpflichten Sie sich bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 30% des in unserem Angebot kalkulierten Preises auf die in unserem Angebot angegebene Konterverbindung zu bezahlen. Geht diese Anzahlung nicht fristgerecht oder nicht vollständig bei uns ein, steht uns ein vertragliches Rücktrittsrecht zu.
4.3 Bezahlung: Nach Abschluss der Veranstaltung senden wir Ihnen unsere Schlussrechnung zu. Diese ist binnen 16 Werktagen nach Erhalt auf unsere darin angegebene Kontoverbindung zu bezahlen. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung fallen die jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinsen an.
- Stornierung / Absage
- Die Folgen einer Stornierung der Veranstaltung, richten sich nach dem Zeitpunkt der Absage. Wird ein Vertrag von Ihrer Seite aus ohne wichtigen Grund oder von einer der Vertragsparteien aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, gekündigt oder anderweitig storniert, werden wir folgende Stornierungskosten berechnen um unseren Aufwand/Kosten zu decken:
- bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % der Kosten gemäß Angebot
- bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Kosten gemäß Angebot
- bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % der Kosten gemäß Angebot
Für eine Stornierung, die nach dem vorgenannten Zeitpunkt erfolgt, werden 100% der Kosten gemäß Angebot berechnet.
5.2 Das gesetzliche Recht zum Rücktritt bzw. der Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.3 Die vorgenannten Stornierungskosten gelten auch bei Reduzierung der Teilnehmerzahl im jeweiligen Verhältnis zur zunächst angemeldeten Teilnehmerzahl.
- Haftung des Kunden
- Der Kunde ist zum Ersatz aller Schäden an den Veranstaltungsräumlichkeiten und den angrenzenden Räumen und Grundstücken sowie dem im Rahmen der Veranstaltung überlassenen Inventar verpflichtet, die durch ihn, seine Beauftragten, Erfüllungsgehilfen, Gäste oder sonstige Dritte im Sinne der §§ 278, 831, 89, 31 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu vertreten sind.
Die Haftung umfasst insbesondere auch Schäden, die uns dadurch entstehen, dass Veranstaltungen Dritter nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden können.
- Der Kunde stellt die HofKitchen von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden, frei, soweit diese von ihm, seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder von seinen Gästen bzw. Besuchern zu vertreten sind. Diese Freistellungsverpflichtung erstreckt sich auch auf eventuelle behördliche Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten (z.B. wegen Ruhestörung, Versperrung von Rettungswegen oder sonstigen Rechtsverstößen) die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen das die HofKitchen und Ihre Beschäftigten als Betreiber der Veranstaltungsstätte verhängt werden können.
6.3 Eine weitergehende Haftung des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
7. Haftung der HofKitchen
7.1 Die verschuldensunabhängige Haftung der HofKitchen auf Schadensersatz für anfängliche Mängel der überlassenen Mietsachen ist ausgeschlossen.
7.2 Die Haftung der HofKitchen für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Kardinalpflichten oder wesentlichen Vertragspflichten verletzt sind.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten ist die Schadensersatzpflicht der HofKitchen auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Dies gilt nicht bei Vorliegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten zudem nicht bei einer durch uns schuldhaft zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit von Personen.
7.3 Für eingebrachte Gegenstände des Kunden und sonstiger Dritter, die im Auftrag des Kunden handeln, übernimmt die HofKitchen keine Haftung bei Verlust, soweit keine entgeltpflichtige Verwahrung für die jeweiligen Gegenstände übernommen wurde.
7.4 Soweit die Haftung nach den Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Geschäftsführung und der Mitarbeiter der HofKitchen und etwaige durch die HofKitchen beauftragte Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Geschenke, Dekoration oder persönliche Gegenstände am Veranstaltungsort (inklusive Terrasse/ Garten) sind bis spätestens 12 Uhr am Tag nach der Veranstaltung abzuholen.
8.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die von der HofKitchen mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt wurde.